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   BVerwG, 25.11.1976 - II B 43.76   

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https://dejure.org/1976,3619
BVerwG, 25.11.1976 - II B 43.76 (https://dejure.org/1976,3619)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1976 - II B 43.76 (https://dejure.org/1976,3619)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1976 - II B 43.76 (https://dejure.org/1976,3619)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Verwirkung wegen Untätigkeit eines Beamten auf Grund mangelnder Rechtskenntnis

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 11.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 2 B 43.76
    Aus den vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere dem Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 11.65 - (DÖV 1970, 498) und dem Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - (ZBR 1975, 146), ergibt sich, daß die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage nicht mehr klärungsbedürftig ist.

    Aus dem Urteil vom 26. November 1969 a.a.O. ist ersichtlich, daß treuwidriges oder doloses Verhalten des Dienstherrn und seiner Bediensteten der Annahme der Verwirkung entgegenstehen kann.

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 2 B 43.76
    Aus den vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere dem Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 11.65 - (DÖV 1970, 498) und dem Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - (ZBR 1975, 146), ergibt sich, daß die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage nicht mehr klärungsbedürftig ist.
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1976 - 2 B 43.76
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
  • BVerwG, 18.07.1980 - 2 ER 403.79

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG 6 C 11.65 - ergibt sich ferner, daß treuwidriges oder doloses Verhalten des Dienstherrn und seiner Bediensteten der Annahme der Verwirkung entgegenstehen kann (vgl. auch Beschluß vom 25. November 1976 - BVerwG 2 B 43.76).

    Ob im konkreten Fall unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte materielle Rechte oder prozessuale Befugnisse verwirkt sind, hängt - wie bei allen aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleiteten Institutionen -stets von den jeweiligen einzelnen Umständen ab, die einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermögen (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1973 - BVerwG 2 B 37.73 -, vom 10. Juni 1975 - BVerwG 2 B 1.75 -, vom 21. September 1976 - BVerwG 2 B 41.76 - und vom 25. November 1976 - BVerwG 2 B 40.76 sowie BVerwG 2 B 43.76 -).

  • BVerwG, 18.07.1980 - 2 ER 406.79

    Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht - Beiordnung eines

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG 6 C 11.65 - ergibt sich ferner, daß treuwidriges oder doloses Verhalten des Dienstherrn und seiner Bediensteten der Annahme der Verwirkung entgegenstehen kann (vgl. auch Beschluß vom 25. November 1976 - BVerwG 2 B 43.76 -).

    Ob im konkreten Fall unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte materielle Rechte oder prozessuale Befugnisse verwirkt sind, hängt - wie bei allen aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleiteten Institutionen - stets von den jeweiligen einzelnen Umständen ab, die einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermögen (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1973 - BVerwG 2 B 37.73 -, vom 10. Juni 1975 - BVerwG 2 B 1.75, vom 21. September 1976 - BVerwG 2 B 41.76 - und vom 25. November 1976 - BVerwG 2 B 40.76 - sowie BVerwG 2 B 43.76 -).

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